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Güteklassen/Preise

Im November verabschiedeten die Mitglieder des Trüffelverbandes auf Vorschlag von Hans-Georg Pfüller Kriterien, welche den Verbrauchern helfen, die Qualität von Trüffeln beim Kauf zu erkennen. Zusätzlich können Anbieter mit einem Siegel kenntlich machen, dass Sie sich an die Kriterien des Trüffelverbandes halten.

Hierfür wurden zuerst allgemeine Grundsätze für die Händler festgelegt, die für alle später festgelegten Güteklassen der frischen Trüffel gelten:

  • Es werden nur gesunde Trüffel bzw. Trüffelstücke in den Handel gegeben, die zum Verzehr geeignet sind
  • die Trüffel sind gereinigt, so dass ihre Form und ggf. Schäden oder Fehler für die Kunden optisch uneingeschränkt erkennbar sind
  • die Trüffel weisen eine feste Konsistenz mit einer gut ausgeprägten, arttypischen Aromatik auf Schnitt- oder Bruchstellen müssen sauber und trocken sein
  • ausgeschlossen sind Trüffel oder Trüffelteile, die offenkundige Merkmale einer minderwertigen Qualität oder Hinweise auf Verderben aufweisen (gummiartige Konsistenz, muffiger / unangenehmer Geruch, Schnitt- oder Bruchstellen mit der Bildung eines wässrig-glänzenden Films, erheblicher Schädlingsbefall, fehlende bzw. unterdurchschnittlich ausgeprägte Aromatik infolge Unreife oder falscher bzw. zu langer Lagerdauer)
KlasseGewichtAromatikAnschnittSchädlingsbefallBemerkung
I> 20gsehr gut(ggf. zur Qualitätskontrolle) an max. 10 % der Oberfläche, ansonsten unbeschädigter Fruchtkörpernicht erlaubtggf. Selektion „Extra“ besonders wohlgeformter Fruchtkörper
II> 20ggut bis sehr gut Angeschnittene Fruchtkörper mit einem Anschnitt / Säuberungsschnitt an max. 50 % der Oberflächenicht erlaubt
IIIGanze Fruchtkörper < 20g oder
Angeschnittene Fruchtkörper > 20g
gut bis sehr gut Säuberungsschnitt von mehr als 50 % der Oberfläche bei >20 g, unter 20g muss der Fruchtkörper ganz seinnicht erlaubtkleine oder stärker angeschnittene Trüffel 
IVkeine Vorgabegut bis sehr gut Trüffelteile, Bruchstücke oder Scheiben frischer FruchtkörperLeichter Schädlingsbefall oder größere mechanische Schäden (ggf. ausgeschnitten), die jedoch eine Weiterverarbeitung nicht ausschließen

Kriterien für Trüffelprodukte (Lebensmittel)

 Bei Lebensmitteln, die verarbeitete Trüffel oder Trüffelextrakte enthalten, sind in der Inhaltsangabe die verwendeten Trüffelarten mit ihrem exakten wissenschaftlichen Namen anzugeben

  • Produkte, die verarbeitete Trüffel oder Trüffelextrakte enthalten, werden entsprechend der Qualitätsansprüche des Trüffelverbandes ohne den Zusatz synthetischer oder naturidentischer Aromen hergestellt. Dementsprechend sind in Trüffelprodukten allenfalls „natürliche Aromastoffe“ im Sinne der EU Aromenverordnung zulässig. Der Begriff „natürliche Aromastoffe“ darf in diesem Zusammenhang nur verwendet werden, wenn der Aromastoff durch geeignete physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren aus echten Trüffeln gewonnen wird.
  • Sofern Trüffelprodukten ein natürlicher Aromastoff zugesetzt ist, erfolgt die Kennzeichnung in der Zutatenliste oder in anderen Hinweisen nach der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) unter Berücksichtigung der Definitionen der EU Aromenverordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung.